Art 3 Abs. 3 GG lautet: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstimmung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Schon lange wurden Stimmen in unserer Gesellschaft laut, den Art. 3 GG um den Schutz der ’sexuellen Identität‘ zu erweitern. Nach dem Vorschlag im Bundesrat hat nun der Bundestag zu entscheiden. Ob dort jedoch die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, dürfte mehr als fraglich sein. rbb24 berichtet dazu.
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