Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das den Verkauf von Lachgas an Jugendliche verbietet. Auch der Verkauf an Automaten und Online wird untersagt. Desweiteren darf GBL und BDO (sogenannte K.O.-Tropfen) in hoch dosierter Form nicht mehr verkauft werden. Hier zunächst allgemeine Informationen zu Lachgas von heute.de. Zu den aktuellen Verboten ein Beitrag, ebenfalls von heute.de.
Bild von Pixabay.com

