Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das den Verkauf von Lachgas an Jugendliche verbietet. Auch der Verkauf an Automaten und Online wird untersagt.  Desweiteren darf GBL und BDO (sogenannte K.O.-Tropfen) in hoch dosierter Form nicht mehr verkauft werden. Hier zunächst allgemeine Informationen zu Lachgas von heute.de. Zu den aktuellen Verboten ein Beitrag, ebenfalls von heute.de.

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