Berlin beantragt im Bundesrat die Änderung von Art. 3 GG: Ergänzung um ‚Sexuelle Identität‘
Art 3 Abs. 3 GG lautet: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstimmung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder…