Endlich ist es so weit: Eine Kommission aus 46 Vertretern aus Politik und Wissenschaft beim Bundesgesundheitsministerium hat die Anforderungen für ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien vorgelegt.
Gemäß der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 11. Juni 2019 ist ein Verbot Konversionstherapien aus medizinischer Sicht geboten und rechtlich möglich. Untermauert wird dieses Ergebnis durch zwei wissenschaftliche Gutachten:
- Professor Dr. med. Peer Briken vom UKE Hamburg stellte fest, dass Homosexualität keine Krankheit sei und daher keiner Behandlung bedürfe. Außerdem sei die Veränderbarkeit der sexuellen Orientierung von außen wissenschaftlich betrachtet höchst unwahrscheinlich.
- Professor Dr. iur. Martin Burgi von der LMU München hat aufgezeigt, dass Verbotsregelungen verfassungsrechtlich möglich seien.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn resümierte hierzu: „Die Kommission und die Gutachter haben gute Lösungsansätze aufgezeigt, wie wir ein Verbot dieser Therapien regeln können. Auf dieser Grundlage werden wir auf das Justizministerium zugehen, um zügig zu entscheiden, wie und was wir in Deutschland umsetzen. Meine Haltung ist klar: Ich bin für ein Verbot dieser Therapien. Denn Homosexualität ist keine Krankheit und daher auch nicht therapiebedürftig.“
Links:
- Pressemitteilung: Kommission legt Anforderungen für ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien vor.
- Die Gutachten können hier runtergeladen werden:
- Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen gesetzlicher Maßnahmen gegen Therapien bzw. Behandlungen mit dem Ziel einer Veränderung der sexuellen Orientierung
- Gutachten im Auftrag der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) zur Fragestellung von so genannten Konversionsbehandlungen bei homosexueller Orientierung